Alle Jahre wieder werden im Mai die Autokindersitze vom ADAC in Zusammenarbeit mit der Stiftung Warentest getestet. Die 26 getesteten Modelle aus dem Mai 2020 hinterlassen einen positiven Gesamteindruck: Keines der Modelle ist mangelhaft, viele Produkte erhalten die Note “Gut”. So scheiterte auch kein Sitz am Seitenaufpralltest oder wies spezifische Sicherheitsmankos auf. Auch im Bereich der Schadstofffreiheit überzeugen alle Modelle. Die Sicherheit – der getesteten Sitze – ist also hoch.
Das sind die Gewinner im Mai 2020!
Dennoch sind einige Sitze nach Meinung der Tester noch etwas besser als die anderen. Testsieger und einziger Sitz mit dem Urteil “Sehr gut” ist der Sitz “Dream + Dream i-Size Base” vom britischen Hersteller Silver Cross.
Der “Dream” gehört zur neu gelaunchten Linie an Autositzen, denn das Unternehmen war bisher eher für seine hochwertigen und beliebten Vintage-Kinderwagen bekannt. Nun zeigt das Label, dass es auch sichere Autositze kann.
Auch der Sitz “Coral” von Maxi-Cosi konnte ein gutes Ergebnis abholen – mit der Testnote “1,6” nur ganz knapp am sehr guten Ergebnis vorbei.
Die Babschale zeichnet sich durch eine in der Branche auffällige Besonderheit: Ihr modularer Aufbau erlaubt es, dass der untere Teil der Sitzschale im Auto gelassen wird, sodass das Eigengewicht des zu tragenden Teils sehr gering ist und den Rücken der Eltern entlastet.
Überzeugen konnte ebenfalls die Babyschale “i-Snug” von Joie, die mit der Note “1,7” die ohnehin für alle Sitze geltenden gesetzlichen Zulassungsanforderungen ebenfalls deutlich überschreitet.
Plus: Die Babyschale ist sehr preisgünstig und kann bei einigen Händlern ab etwas 80 Euro erworben werden. Man kann also auch bei knapper Kasse einen verlässlichen Autokindersitz neu kaufen! Experten empfehlen übrigens, die Finger von gebrauchten Sitzen zu lassen, da man nicht einschätzen kann, welche Vorgeschichte ein solches Model hat.
Auch die Stiftung Warentest empfiehlt: Einen Kindersitz sollte man bestenfalls als neues Produkt kaufen und nur dann gebraucht, wenn man Vorbesitzer und somit Vorgeschichte des Sitzes kennt. Auf keinen Fall sollte man Kindersitze nutzen, die in einen Unfall verwickelt waren. Denn auch wenn diese äußerlich unversehrt wirken mögen, können kleine Haarrisse im Material den Sitz unsicher machen.
Immer mehr Familien setzen auf Carsharing. Daher müssen Kindersitze heute nicht nur sicher, sondern auch weniger sperrig, leicht und transportabel. Für dieses Segment eignen sich einige Rückhaltesysteme, die im Mai 2020 ebenfalls getestet wurden.
Dazu zählten das Model “Fold & Go i-Size” von Chicco sowie den “Hifold Fit and Fold Booster” von Mifold. Beide erhielten allerdings nur ein befriedigendes Ergebnis.
Sicher in der Babyschale
Für Neugeborene empfiehlt es sich, zuerst eine Babyschale zu nutzen und erst später auf einen größeren Sitz umzusteigen, wenn das Kind herausgewachsen ist. Besonders wichtig: Babys und Kleinkinder sind wesentlich besser geschützt, wenn sie entgegen der Fahrtrichtung transportiert werden. Solche Sitze nennt man “Reboarder” und sie sind die eindeutige Empfehlung zahlreicher Sicherheitsexperten.
Was lange eine nur eine Empfehlung war, ist heute Vorschrift geworden. Neue Sitze müssen der Norm ECE-R 129 entsprechen. Eine Unterart dieser Norm ist die sogenannte “i-Size-Norm”. Laut der dazugehörigen Verordnung müssen Kinder bis zu einem Alter von 15 Monaten rückwärts im Auto transportiert werden.
Bis zu zwölf Jahre Rückhaltesystem verwenden
Auch für größere Kinder gilt: In Deutschland müssen laut Straßenverkehrsordnung Kinder, die kleiner als 150 Zentimeter sind, bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr im Auto in speziellen Rückhalteeinrichtungen transportiert werden. Dazu werden im Fachhandel nur solche Sitze angeboten, die den geltenden Normen entsprechen.
Ab einer Größe von etwa 1,50 Meter können Kinder ohne eine Sitzerhöhung mitfahren, da dann die Gurtrückhaltesysteme im Auto zum Beispiel nicht mehr in den Halsbereich zu rutschen drohen.
So wird getestet
Der Test der Autokindersitze wird vom ADAC gemeinsam mit weiteren Verbraucherorganisationen durchgeführt. Weitere Organisationen wie die Stiftung Warentest sowie jene aus vielen Ländern wie Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Italien, Österreich und der Schweiz können diese Ergebnisse nutzen. Anders als in den letzten Jahren ist Stiftung Warentest übrigens nicht mehr an der Durchführung von Teilen des Tests, in den letzten Jahren im Bereich der Schadstoffprüfung, direkt involviert.
Das Urteil für die Modelle besteht aus den Urteilen in vier Disziplinen, die nach ihrer Relevanz gewichtet werden. Die Unfallsicherheit fällt mit 50 Prozent ins Gewicht, die Handhabung geht mit 40 Prozent ins Gesamtergebnis ein, Ergnomie erhält eine Gewichtung von zehn Prozent und die vierte Kategorie der Schadstoffprüfung, die ebenfalls mit zehn Prozent in die Wertung eingerechnet wird, weist eine Besonderheit auf. So kann sie für eine gesamte Abwertung eines Sitzes sorgen, sollten in dieser Rubrik die erforderlichen Werte nicht erreicht werden. Das bedeutet, dass bei einem mangelhaften Ergebnis bei der Schadstoffprüfung die Gesamtwertung auf “Mangelhaft” herabgesetzt wird, ganz gleich wie gut das Model zum Beispiel im Bereich Unfallsicherheit abgeschnitten hat.
Die Normgruppen: Einteilung nach der Größe des Kindes
Die Gruppeneinteilung bei den Autokindersitzen kann auf den ersten Blick etas verwirrend sein. Das liegt daran, dass momentan zwei verschiedene Normen als Grundlage genommen werden können – die neue Norm “ECE R 129” unterscheidet Sitze nach der Körpergröße der Kinder in Zentimetern, während die ältere Norm “ECE R 44” die Sitze nach dem Gewicht der Kinder unterteilt. Man kann aber ungefähre Entsprechungen der Gruppen beider Normen finden, sodass die Ergebnisse vergleichbarer werden:
- Phase 1 der Norm “ECE R129”, auch bekannt als i-Size, beschreibt eine Körpergröße von 40 bis 105 Zentimetern und entspricht ungefähr der Gruppe 0+/I der Einteilung nach “ECE R 44” und die Phase 2 von 100 bis 150 Zentimeter entspricht etwa der Normgruppe II/III.
Tipp der Stiftung Warentest: Verbindlich vorgeschrieben ist i-Size nicht. Sie können weiterhin auch andere (ältere, Anm. d. Red.) Sitze kaufen und verwenden. Allerdings ergeben Untersuchungen der Unfallforschung der Versicherer, dass viele Kindersitze mit Gurten zu locker mit dem Auto verbunden sind. Rütteln Sie an Ihrem Sitz: Wenn das Auto mitwackelt, ist er fest genug.
Die Normgruppen: Einteilung nach dem Gewicht des Kindes
- Babyschalen 0+ (bis 13 Kilogramm): Dies entspricht etwa einem Altern von bis zu 15 Monaten und einer Größe von etwa 76 bis 88 Zentimeter.
Tipp der Stiftung Warentest: Wählen Sie einen rückwärts gerichteten Sitz, denn in diesem Alter ist die Nackenmuskulatur noch nicht stark genug, um einen frontalen Aufprall genügend abzufangen. Die Babyschale ist übrigens dann zu klein, wenn der Kopf ihres Kindes über den oberen Schalenrand ragt.
- Normgruppe I (9 bis 18 Kilogramm): Die Gruppe I entspricht einem Alter von bis zu vier Jahren und einer ungefähren Größe von bis zu 96-112 Zentimetern.
- Normgruppe II (15 bis 25 Kilogramm): Sechsjährige sind zwischen 108 und 127 Zentimeter groß. Jedes zweite Kind ist in diesem Alter bereits schwerer als 25 Kilogramm.
- Normgruppe III (22 bis 36 Kilogramm): Zwölfjährige sind zwischen 139 und 168 Zentimeter groß. Kinder ab einer Größe von 1,50 Meter benötigen keinen Kindersitz mehr. Sie können den normalen Autogurt benutzen. Kinder die kleiner sind, sollten im Autokindersitz sitzen – auch wenn sie schwerer sind als 36 Kilogramm.