Im Jahr 2019 wurden 63 Prozent aller 3.744 Adoptivkinder von ihren Stiefvätern oder Stiefmüttern angenommen, also den neuen Ehepartnern beziehungsweise Ehepartnerinnen der rechtlichen Elternteile. Damit steigt der Anteil der Stiefkindadoptionen im Zeitverlauf. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) hatte er zehn Jahre zuvor noch bei 52 Prozent gelegen.
Anteil der Stiefkindadoptionen bei unter Dreijährigen seit 2009 um 36 Prozentpunkte gestiegen
Stiefkindadoptionen haben in den letzten zehn Jahren besonders bei den jüngeren Kindern im Alter von unter drei Jahren an Bedeutung gewonnen: Im Jahr 2009 waren 13 Prozent der Adoptivkinder im Kleinkindalter von einem Stiefelternteil angenommen worden (150 Fälle). Zehn Jahre später traf dies bereits auf knapp die Hälfte der 1.731 unter dreijährigen Adoptivkinder zu (49 %). 2019 war die Stiefkindadoption noch allein ehelichen Partnerschaften vorbehalten. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes trat am 31. März 2020 ein Gesetz in Kraft, das die Stiefkindadoption auch stabilen Partnerschaften ohne Trauschein ermöglicht.
40 % weniger Adoptionsbewerbungen als vor zehn Jahren
Neben den 3.744 vollzogenen Adoptionen waren weitere 867 Kinder oder Jugendliche Ende 2019 für eine mögliche Fremdadoption vorgemerkt. Das waren 6 Peozent mehr als zehn Jahre zuvor. Im selben Zeitraum gingen die Adoptionsbewerbungen um 40 Prozent zurück. Ende 2019 lagen den Adoptionsvermittlungsstellen 4.278 Bewerbungen vor.
Rechnerisch standen damit jedem zur Adoption vorgemerkten Kind oder Jugendlichen im Jahr 2019 etwa fünf potenzielle Adoptivfamilien gegenüber. Das waren deutlich weniger als zehn Jahre zuvor: Damals hatte dieses Verhältnis bei rund neun potenziellen Adoptivfamilien je Kind gelegen. Als ein Grund für die sinkende Zahl der Adoptionsbewerbungen gilt der Fortschritt in der Reproduktionsmedizin, durch den einem unerfüllten Kinderwunsch inzwischen medizinisch besser begegnet werden kann.