Immer wieder stellen Hersteller von Babyfläschchen heraus, dass ihre Produkte BPA-frei seien. Doch zur Unterscheidung taugt das nicht, da bereits seit zehn Jahren der Verkauf BPA-haltiger Fläschchen verboten ist.
Damit werben Hersteller, die den Hinweis “BPA-frei” herausstellen, mit einer Selbstverständlichkeit. Dem Verbot vor rund zehn Jahren waren Warnungen über mögliche Gesundheitsrisiken Vorausgegangen, aber es gab auch Bewertungen von Behörden, wonach Bisphenol A in den zugelassenen Dosierungen unbedenklich sei.
Mit dem BPA-Verkaufsverbot – in Babyfläschchen – zum 1. Juni 2011 folgte die EU Ländern wie Kanada, wo die in Kunststoffen weitverbreitete Chemikalie in Babyfläschchen bereits 2008 verbannt wurde. Dänemark ging seinerzeit noch einen Schritt weiter und verbot BPA in allen Materialien, die mit Lebensmitteln für Kinder bis zu drei Jahren in Berührung kommen.
Was ist eigentlich BPA?
BPA ist ein Ausgangsstoff für die Synthese von Polycarbonat und Epoxidharzen, aus dem eine Vielzahl von Produkten, darunter Lebensmittelbehältnisse wie zum Beispiel Wasserflaschen, Vorratsbehälter, Teller und Tassen, aber eben auch Babyflaschen und Schnuller. hergestellt werden.
BPA kann dabei wieder aus dem Kunststoff der Endpodukte freigesetzt werden. So wurde es unter anderem in Getränken, die in kunststoffbeschichtete Dosen abgefüllt waren, nachgewiesen.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung sieht in den durch Lebensmittel aufgenommenen Mengen von BPA keine Gesundheitsgefährdung, das Umweltbundesamt hingegen hält Vorsorgemaßnahmen für gerechtfertigt.
Zur Debatte steht vor allem die hormonähnliche Wirkung von BPA. So haben Untersuchungen laut dem Umweltbundesamt gezeigt, daß BPA die Wirkung weiblicher Sexualhormone verstärkt und die männlicher Sexualhormone sowie der Schilddrüsenhormone hemmt. Auch gibt es Hinweise auf einen Zusammenhang von Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen mit Bisphenol-A.
Mit dem Verbot hat der Gesetzgeber sich entschieden, ein etwaiges Risiko beim Einsatz von Babyflaschen aus Plastik zu verhindern. Inzwischen ist die proaktive Werbung von Seiten der Hersteller mit der “BPA-Freiheit” etwas in den Hintergrund getreten. Nicht zuletzt deshalb, weil eine BPA-freie Plastikflasche (seit zehn Jahren) gar keinen besonderen Vorzug (mehr) darstellt, sondern lediglich die Einhaltung einer gesetzlichen Vorschrift.
Und dennoch finden sich auf zahlreichen Verpackungen entsprechende Hinweise. Es wird also Werbung mit Selbstverständlichkeiten gemacht. Hierbei werden also gesetzlich vorgeschriebene Eigenschaften der angebotenen Ware als etwas Besonderes hervorgehoben, woraufhin man als Kunde annimmt, es handle sich dabei um einen Vorzug gegenüber anderen Waren der Konkurrenz. In Wahrheit jedoch handelt es sich um Merkmale, die das Produkt des Werbenden gegenüber anderen nicht auszeichnet und somit auch nicht Besonderes sind.
Übrigens: Die Werbung mit Selbstverständlichkeiten kann eine besondere Form einer irreführenden geschäftlichen Handlung gemäß § 5 UWG darstellen. Nicht zuletzt deshalb wird die Herausstellung der BPA-Freiheit inzwischen zurückgenommen und weniger offensiv herausgestellt. Richtig so, denn nicht selten werden bei der Bewerbung von Babyprodukten zumindest unterschwellig Sorgen vor Gefahren heraufbeschworen, um die Eltern zum Kauf manchen Produkt zu bewegen.
Solange Du Dich also an Markenprodukte bekannter Hersteller hältst, wird Du sichere und eben immer auch BPA-freie Babyfläschchen erstehen. Der Fachhandel übernimmt hier übrigens eine besondere Auswahlfunktion: Anders als auf Marktplätzen wie Amazon oder Ebay sorgen die fachkundigen Einkäufer der Babyfachgeschäfte für eine Vorauswahl von Produkten von sicheren Herstellern. Auf Online-Marktplätzen tauchen inzwischen immer mehr Direktversände aus Fernost auf, bei denen die Herstellung nach europäischen Normen und Vorschriften nicht in jedem Fall gewährleistet ist.