Die Modeindustrie und ihre Konsumenten haben sich in den letzten Jahrzehnten bedeutend verändert. Immer mehr Endverbraucher verlangen gesunde, nachhaltige und fair produzierte Alternativen.
Ein großer Unterschied zwischen Textilien und biologisch hergestellten Lebensmitteln ist, dass es im Bekleidungssegment keine geschützte Formulierungen für „Bio“, „Öko“ oder „Organic“ gibt. Die einzig zulässige Aussage ist der „kontrolliert biologische Anbau“, kurz: kbA. Hier sind Naturfasern nach biologischen Richtwerten Voraussetzung.
Um Kunden und Händlern Orientierung zu geben, gibt es textile Gütesiegel, die ökologische Standards nachweisen. Viele Bio-Siegel unterscheiden sich meist in ihren Ansätzen wie in Kontrollverfahren, Sozialstandards, Nachhaltigkeitsaspekten und Faser-Zulässigkeiten.
Dabei gibt es etliche Überschneidungen in verschiedenen Kernpunkten. Für Unternehmen, die sich und ihren kompletten Wertschöpfungsprozess zu 100 Prozent nachhaltig hinsichtlich Ökologie und sozialen Standards ausrichten möchten, empfiehlt es sich daher, mehrere Öko-Siegel zu bedienen.
Gesetzliche Mindestanforderungen textiler Produkte
Textilkennzeichnungsgesetz: Verbraucherinformationen über Faserzusammensetzungen sind eine Pflichtangabe. Freiwillig ist hingegen die Pflege- kennzeichnung als auch die Herkunftsbezeichnung.
Chemikalienverbotsverordnung und Gefahrstoffverordnung: Die Verbote und Beschränkungen regeln Grenzwerte von bestimmten gefährlichen Stoffen wie Formaldehyd, aromatische Amine, zinnorganische Verbindungen und Octabromdi-
phenylether.
Bedarfsgegenstandsverordnung: Bedarfsgegenstände werden wie folgt definiert: „Textil und Ledererzeugnisse, die längere Zeit mit der menschlichen Haut oder der Mundhöhle direkt in Berührung kommen können.“ Für die in vier Kategorien unterteilten Bedarfsgegenstandsgruppen bestehen verschiedene Verbote und Einschränkungen für Problemstoffe wie Aminkomponenten, Phthalate, Nickel und Flammschutzmittel.
Produkthaftungsgesetz: Das Gesetz regelt die Haftung eines Herstellers bei fehlerhaften Produkten.
Geräte- und Produktsicherheitsgesetz: Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz regelt im Allgemeinen Sicherheitskriterien für Produkte und Gerätschaften.
Sicherheit von Kinderbekleidung:Die europäische Norm DIN EN 14682 verbietet beispielsweise Kordeln und Zugbänder an Kinderkleidung.