Autositze
Kleine Passagiere, große Sicherheit
Der richtige Autositz für Babys und Kleinkinder
Die Sicherheit deines Kindes im Auto liegt uns besonders am Herzen. Wir sind dein vertrauenswürdiger Anlaufpunkt für alles rund um Autositze für Babys und Kleinkinder. Unsere Mission ist es, dir die besten Empfehlungen und Expertentipps zu bieten, damit du stets die richtige Wahl treffen kannst. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass die kleinen Passagiere nicht nur sicher, sondern auch glücklich und bequem unterwegs sind. Entdecke in unseren Fachgeschäften die verschiedenen Arten von Autositzen, Sicherheitsrichtlinien, Tipps zur Installation und vieles mehr. Für sorgenfreie Fahrten mit deinem kostbarsten Beifahrer.
Ein Autositz ist gesetzliche Pflicht!
Dass Kinder sicher im Auto mitfahren können, gebietet nicht nur der gesunde Menschenverstand, sondern ist auch gesetzlich vorgeschrieben. Kinder müssen im Auto richtig gesichert werden und brauchen dafür einen geeigneten Sitz. Die Pflicht gilt für alle Kinder bis zum 12. Lebensjahr beziehungsweise bis zu einer Körpergröße von 1,5 Metern.
Selbstverständlich braucht man im Anschluss zwar keinen Kindersitz mehr, aber die Gurtpflicht besteht natürlich weiter.
Den ersten Kindersitz brachte 1963 die Storchenmühle unter dem Namen „Niki“ auf den Markt. Doch dauerte es, heute fast unverständlich, drei Jahrzehnte, bis die Pflicht zu einem Kindersitz im Auto 1993 in die Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgenommen wurde.
Hier heißt es heute in § 21 Absatz 1a:
Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die den in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 91/671/EWG des Rates vom 16. Dezember 1991 über die Gurtanlegepflicht und die Pflicht zur Benutzung von Kinderrückhalteeinrichtungen in […], der zuletzt durch Artikel 1 Absatz 2 der Durchführungsrichtlinie 2014/37/EU vom 27. Februar 2014 […] neu gefasst worden ist, genannten Anforderungen genügen und für das Kind geeignet sind.
Die Kindersitzpflicht in Deutschland gilt also für Kinder bereits ab der Geburt. Bei solchen Kindersicherungen, die du im Handel auch unter derBezeichnung “Kindersitz” oder “Autositz für Kinder” findest, handelt es sich um sogenannten “Rückhalteeinrichtungen”, die je nach Alter den größtmöglichen Schutz gewährleisten.
Alle im Handel angebotenen Kindersitze haben eine gesetzliche Zulassung nach der geltenden Norm UN-ECE R129 durchlaufen.
Übrigens: Der zwei Mal jährlich vom ADAC durchgeführte Teste von Autositzen für Kinder überprüft die Modelle der Hersteller nach Kriterien, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen und nach Einschätzung des ADAC reale Unfallbedingungen besser berücksichtigt.
Genehmigt und auch geeignet
Für Neugeborene und Babys gibt es die “Babyschale”. Später folgt darauf der “Kindersitz”. Damit du die passende Rückhalteeinrichtung verwendest, muss diese nicht nur “amtlich genehmigt”, sondern auch “geeignet” sein. Darunter ist zu verstehen, dass der Sitz auf das Alter, die Körpergröße und das Gewicht des Kindes ausgerichtet ist.
Wichtig ist, dass man auch bei kurzen Fahrten – und sei es nur zum “Bäcker um die Ecke” – das Kinder immer im Kindersitz anschnallt. Und bei älteren Kinder ist immer auf einen korrekten Gurtverlauf zu achten. Hier hat der Dreipunkt-Sicherheitsgurt am Körper wie bei einem Erwachsenen zu verlaufen: Der Gurt darf dabei weder im Halsbereich liegen, noch gehören Arme über den Quergurtverlauf. Ebenfalls ist auch auf einen korrekten Verlauf über dem Beckenbereich zu achten, da ansonsten bei einem Unfall, wie häufig zu beobachte, schwere Verletzungen im Bauchbereich der Kinder auftreten können.
Verantwortlich für die korrekte Sicherung eines Kindes ist übrigens immer die “Person am Steuer”. Sie haftet auch bei Unfällen. Daher ist neben dem eigenen Kind auch auf mitgenommene Kinder von Dritten zu achten. Steht für diese kein eigenen Kindersitz zur Verfügung, sind sogenannte “Sitzerhöhungen” eine zwar nicht optimale, aber hilfreiche Ersatzoption. Eine Sitzerhöhung für den Sonderfall lässt sich im Kofferraum verstauen und nimmt kaum Platz weg.
Ältere Kinder eventuell weiter im Kindersitz belassen
Wenn (d)ein Kind zwar schon zwölf ist, aber noch kleiner als 1,5 Meter, solltest du es zur Sicherheit weiter in einem geeigneten Kindersitz platzieren. So genießt es weiterhin die Vorteile der Rückhalteeinrichtungen, da es zwar schon alt genug ist, aber für das das Gurtsystem des Autos noch nicht zur Körpergröße passt.
Wer für ältere Kinder auf eine Sitzerhöhung zurückgreift, sollte unbedingt darauf achten, eine mit einem Rückenteil zu nutzen, da sie einen höheren Schutz bietet als reine Sitzflächenerhöher. Bei einem Rückenteil wir nicht nur eine bessere Gurtführung gewährleistet, sondern sie bietet auch einen besseren Schutz für den Kopfbereich.
Die Zulassung für Sitzerhöher nach der Richtlinie UN-ECE R44 ist prüftechnisch auf 36 Kilogramm beschränkt. Dennoch müssen auch schwerere Kinder solche Systeme verwenden, wenn für sie noch die Kindersitzpflicht besteht. Nach Auskunft der Bundesanstalt für Straßenwesen und dem Bundesverkehrsministerium sind derartige Sitzerhöher auch für Kinder über 36 Kilo geeignet.
Die aktuelle Norm “R129” und i-Size
Neue Sitze dürfen nur noch nach der aktuellen Norm UN-ECE R129 zugelassen werden. Oft wird auch der Begriff “i-Size” verwendet, der sich immer auf ie R129 bezieht, aber nur eine engere Definition vor allem in Bezug auf die Breite der Sitze bedeutet.
Die R129-Norm unterscheidet Kindersitze nur noch nach der Körpergröße des Kindes. Die Vorgängernorm R44 unterschied hingegen nach dem Gewicht. Die Körpergröße als Kriterium bei der Auswahl eines passendes Sitzes zu nutzen hat den Vorteil, dass Eltern – und Berater im Fachhandel – die Größe in der Regel und zudem vor Ort im Ladengeschäft besser einschätzen können als dass sie das aktuelle Gewicht parat haben.
Außerdem trägt die neue Einordnung nach der Körpergröße dem Umstand Rechnung, dass Kinder oft schneller größer als schwerer werden.
Ausschlaggebend ist dabei die Angabe des Herstellers, der den Größenbereich der Kindersitze selbst festlegen kann.
Doch die neue Norm bietet auch insofern mehr Sicherheit, als das die Prüfanforderungen zur gesetzlichen Zulassung eines Modells erhöht worden sind. Nicht zuletzt auch deshalb, weil der ADAC durch seine strengeren Anforderungen die Industrie zu einer Anhebung der Crashtest-Anforderungen an eine Rückhalteeinrichtungen anhält. So müssen entsprechende Sitze auch einen Seitenaufpralltest bestehen, der bei der R44 noch nicht vorgeschrieben war.
Mit der R129-Normierung ist zudem das Vorwärtsfahren erst ab 15 Monaten erlaubt. Von hiesigen Experten wird sogar empfohlen, Kinder bis zu zwei Jahren rückwärts gerichtet zu chauffieren. Selbst dass ist zum Beispiel Skandinavier eher noch zu früh, die Kinder gar bi zu einem Alter von vier Jahren mit dem Blick nach hinten transportieren.
R44: nicht mehr aktuell, aber noch gültig
Seit dem September 2023 dürfen Kindersitze, die nach der älteren R44-Norm zugelassen wurden, nicht mehr verkauft werden. Für vorhandene Lagerware gibt es eine einjährige Übergangsfrist, also bis zum September 2024. Neue Modelle dürfen nur noch Kindersitze mit der neueren R129-Norm zugelassen werden.
Wer noch ein R44-Modell im Einsatz hat, darf dieses weiter nutzen. Denn drei Normen sind derzeit parallel gültig: Die R44-Normen in den Versionen R44/03 und R44/04 und i-Size und die Norm R29. Ein Verwendungsverbot für R44er-Modelle ist vorerst nicht geplant.
Hinweise zum korrekten Einbau
Wo platziere ich die Babyschale oder den Kindersitz
Ein Kindersitz sollte möglichst nicht auf dem Beifahrersitz, sondern auf der Rückbank installiert werden. Hier wird zudem besonders der mittlere Platz empfohlen, da bei einem Seitenaufprall der Abstand zur Tür am größten ist.
Leider besteht an dieser Position oft keine Möglichkeit, den Sitz sicher an einer Isofix-Verankerung zu befestigen. Isofix ist fest mit der Autokarosse verbunden und sorgt so für eine bessere Rückhaltung als eine reine Gurtlösung. Viele Hersteller stellen Isofix-Ankerpunkte oft nur auf den beiden regulären Rücksitzpositionen zur Verfügung.
In diesem Fall ist die Positionierung hinter dem Beifahrersitz zu empfehlen. Denn wird das Kind nicht auf der Straßenseite ins Auto hineingesetzt oder herausgehoben.
Wird ein Kindersitz oder eine Babyschale – hoffentlich nur ausnahmsweise – auf dem Beifahrersitz platziert, muss der hier befindliche Airbag immer ausgeschaltet sein, wenn die Rückhalteeinrichtung rückwärts gerichtet ist.
Sonst katapultiert ein ausgelöster Airbag das Kind nach hinten, was zu schweren oder gar tödlichen Verletzungen führen kann.
Weitere Tipps zum Einbau
Noch redigieren: Bei der Sicherung Ihres Kindes ist es von besonders großer Bedeutung, den Sitz im Auto richtig einzubauen. Neben der bereits erwähnten Pflicht, den Beifahrerairbag auszuschalten, wenn ein Kind rückwärtsgerichtet auf dem Beifahrersitz transportiert wird, gibt es noch weitere Dinge zu beachten. Grundsätzlich sollten Sie sich bereits beim Kauf darüber informieren, wie Ihr Kindersitz eingebaut wird und auch die Gebrauchsanweisung aufmerksam durchlesen. Oft sind auch direkt am Kindersitz Aufkleber mit Erklärungen angebracht, die Sie direkt beim Einbau anwenden können. Vertauschen Sie beispielsweise aus Versehen den Becken- und den Schultergurt bei der Montage, kann es sein, dass eine Sicherung des Kindes im Sitz nicht mehr gewährleistet werden kann.
Achten Sie auch darauf, dass der Kindersitz auch wirklich ins Auto passt und der Gurt lang genug ist, um diesen damit zu sichern. Bei Universalsitzen reicht der Sicherheitsgurt im Auto normalerweise zur Sicherung im Zuge der Kindersitzpflicht aus. Besitzt Ihr Auto eine Isofixverankerung, so ist der Einbau des Kindersitzes schnell und einfach erledigt. Denn: Durch mit der Karosserie verankerten Ösen lässt sich ein Isofixsitz ganz einfach mit dessen Haken einrasten. Zusätzlich muss dieser allerdings auch mit dem Autogurt gesichert werden. Zusätzlich kann es sein, dass Ihr Kindersitz – oft bei Sitzen der Klasse 0+ oder I – einen Hosenträgergurt besitzt, mit dem Sie Ihr Kind im Sitz halten können. Zwischen diesem und Ihrem Sprössling sollte nicht mehr als eine Hand breit Luft sein, wenn er geschlossen ist.
Einige Kindersitzmodelle besitzen zusätzlich einen Stützfuß. Dieser sichert Ihren Nachwuchs besonders bei einem Unfall, bei dem dieser nach vorne geschleudert werden könnte. Dieser muss auf dem Autoboden befestigt werden.